Gasttaxe Baselland
Informationen für Unterkunftsbetriebe
Im Kanton Baselland sind alle Unterkünfte - namentlich Hotels und Gasthöfe, Bed & Breakfasts, Bauernhofe mit Übernachtungsangebot, Gruppenunterkünfte und Campingplätze - gesetzlich verpflichtet, die Gasttaxe von CHF 3.50 pro Person/Nacht einzuziehen. Grundlage bildet das Gasttaxengesetz sowie die Verordnung dazu.
Der Reinertrag der Taxe wird zweckgebunden für Leistungen eingesetzt, die im Interesse der Gäste liegen.
Die Erhebung der Gasttaxe und die damit finanzierten Leistungen dienen folgenden Zielen:
- der Schaffung von Anreizen für den Aufenthalt von Gästen,
- die Aufwertung von Anziehungspunkten und Angeboten,
- der Förderung von Veranstaltungen,
- der Erteilung von Informationen an Gäste im Kantonsgebiet.