FAQ
FAQ Gasttaxe Baselland & Gästepass+

FAQ Gasttaxe Baselland / Gästepass+

Wer ist gasttaxenpflichtig?
Grundsätzlich alle Personen, die in gewerblichen Beherbergungsbetrieben im Kanton Basel-Landschaft übernachten.

Wer ist von der Gasttaxe befreit?
Personen mit Wohnsitz im Kanton Baselland, Kinder unter 12 Jahren, Kurgäste mit medizinischer Verordnung, Angehörige der Armee, des Zivilschutzes und der Feuerwehr bei dienstlicher Einquartierung.

Wie lange ist ein Gast taxpflichtig?
Von Personen, die insgesamt während mehr als 30 Tagen pro Kalenderjahr von der gleichen Unterkunft beherbergt werden, wird vom 31. Tage an keine Taxe mehr erhoben. Mit dem Entfallen der Gasttaxenpflicht ab dem 31. Aufenthaltstag erlischt auch der Anspruch auf den Gästepass+. Sobald eine Person ihren Wohnsitz in den Kanton Baselland verlegt (Anmeldung auf der Gemeinde), ist sie von der Gasttaxe befreit. Eine nicht amtlich angemeldete Person gilt als Tourist und untersteht damit auch der Gasttaxenpflicht bis zum 30. Tag pro Kalenderjahr.

Erhalten Kinder unter 12 Jahren (= nicht steuerpflichtig) den Gästepass+?
Kinder in Begleitung von gasttaxenpflichtigen Familienangehörigen erhalten den Gästepass+ aus Kulanz unentgeltlich.
Bei Gruppenunterkünften (Lagerhäuser etc.) werden Kinder unter 12 Jahren nicht besteuert und erhalten somit auch keinen Gästepass+.

Bekommen Personen mit Wohnsitz im Kanton Baselland bei einer Übernachtung ebenfalls den Gästepass+?
Nein, der Gästepass+ wird nur taxpflichtigen Personen ausgehändigt. Es gibt für Personen mit Wohnsitz im Kanton Baselland keine Möglichkeit, freiwillig eine Taxe zu entrichten, um in den Genuss des Gästepass+ zu kommen.

Wie lange ist der Gästepass+ gültig?
Der Gästepass+ ist während des Aufenthalts inklusive An- und Abreisetag gültig, maximal 30 Tage pro Kalenderjahr.

Können Gäste den öffentlichen Verkehr bereits für ihre Anreise kostenlos nutzen?
Ja, die Unterkunft kann dem Gast den Gästepass+ bereit vorab per Email zustellen. Der Gast kann den Gästepass+ entweder ausdrucken (print@home) oder als Wallet-Lösung für das Smartphone herunterladen.

Muss ich für meinen Hund ein zusätzliches Ticket für den öffentlichen Verkehr lösen?
Ja, für den Hund muss ein separates Ticket erworben werden. Der Gästepass+ ist für den Hund nicht gültig.

Ich möchte mein Velo/E-Bike in den öffentlichen Verkehrsmitteln transportieren. Benötige ich ein Extraticket?
Ja, für das Velo/E-Bike muss ein zusätzliches Ticket gelöst werden. Informationen dazu findest du HIER.

Was geschieht bei Umbuchungen / Annullationen?
Bei Annullationen erlischt die Gültigkeit des Gästepass+ automatisch. Bei Umbuchungen muss der Gast einen neuen Ausdruck bzw. Download vornehmen.

Ich habe über Airbnb meine Unterkunft gebucht. Erhalte ich auch einen Gästepass+?
Ja, auch Gäste in Airbnb-Unterkünften im Kanton Basel-Landschaft erhalten den Gästepass+. Bitte wende dich direkt an deinen Host.


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