Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen und Wettbewerben

Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren. Davon ausgenommen sind Mitarbeitende von Baselland Tourismus und Partner. Pro Person ist nur eine Teilnahme möglich. Die Gewinner werden mündlich, schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg benachrichtigt. Über das Gewinnspiel wird keine Korrespondenz geführt. Der Gewinn kann nicht in bar abgelöst werden, muss vom Gewinner oder der Gewinnerin selbst wahrgenommen werden können und kann nicht an Drittpersonen übertragen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Teilnahme an der Verlosung erfolgt unabhängig von einer Produktbestellung bzw. einem Kauf. Der Zeitraum für die Teilnahme wird im Zusammenhang mit dem jeweiligen Wettbewerb bekannt gegeben. Mit der Teilnahme am Wettbewerb mit Bild-, Video- oder Text-Einsendung willigen Sie ein, dass Baselland Tourismus den eingereichten Beitrag inklusive Ihrem Namen veröffentlichen darf.

1. Die Teilnahme an den von uns durchgeführten Wettbewerben ist freiwillig und kostenlos. Die Gewinnchancen bleiben durch Bezug einer Dienstleistung und/oder das Tätigen eines Kaufes unberührt. Für die Erhebung und Bearbeitung der von Ihnen im Rahmen der jeweiligen Wettbewerbe übermittelten Personendaten ist Baselland Tourismus, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln verantwortlich.

2. Die Laufzeit unserer Wettbewerbe richtet sich nach den jeweiligen Angaben zum betreffenden Wettbewerb. Im Rahmen der von uns durchgeführten Wettbewerbe kann es unterschiedliche Verlosungs- und Gewinnformen geben. Die entsprechenden Details zum Ablauf der Verlosungen sowie den Gewinnmöglichkeiten ergeben sich aus den Erläuterungen zu den jeweiligen Wettbewerben auf unseren Gewinnspielseiten. Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

3. Die jeweiligen Gewinne sowie der Gewinnspielmechanismus werden auf der entsprechenden Gewinnspielseite näher beschrieben.

4. Die Gewinner werden jeweils innerhalb von vierzehn Arbeitstagen nach Beendigung des jeweiligen Gewinnspiels gezogen und kontaktiert. Ist ein Gewinner oder eine Gewinnerin nicht erreichbar oder meldet er sich nicht innert 7 Kalendertagen nach der Gewinnbenachrichtigung bei Baselland Tourismus, ist Baselland Tourismus berechtigt, einen anderen Gewinner oder eine Gewinnerin auszulosen.

5. Teilnahmeberechtigt sind volljährige, handlungsfähige Personen. Jede Teilnahme ist unbeachtlich, sofern sie gesetzlich ausgeschlossen ist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mehrfache Teilnahmen sowie Teilnahmen von Mitarbeitern von Baselland Tourismus oder Partnern werden nicht berücksichtigt. Die Preise sind nicht übertragbar und werden nicht in bar ausbezahlt. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Baselland Tourismus behält sich das Recht vor, Teilnehmer von einem Wettbewerb auszuschliessen, Mehrfacheinträge zu löschen oder einen Wettbewerb abzubrechen, wenn Unstimmigkeiten vorliegen oder wenn der Verdacht auf technische Manipulationen besteht.

6. Die Abwicklung von Reisegewinnen erfolgt immer direkt zwischen dem Gewinner/der Gewinnerin und dem jeweiligen Wettbewerbspartner, jegliche Gewährleistung und Haftung durch Baselland Tourismus ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt allfälliger Reisen (Flughafen, Bahnhof etc.) erfolgt jeweils auf Kosten des Gewinners oder der Gewinnerin, soweit nicht anders im entsprechenden Gewinnspielbeschrieb angegeben ist. Gleiches gilt auch für sämtliche Kosten, die während allfälliger Reisen entstehen (Minibar etc.). Die Gewinner und gegebenenfalls deren Begleitung sind jeweils dafür verantwortlich, dass sie über die notwendigen Voraussetzungen für die Reise, insbesondere über gültige Reisedokumente, verfügen. Allfällige durch den Gewinn anfallende Steuern, Gebühren oder Abgaben (ausgenommen allfällige Versandkosten, Zölle und Einfuhrmehrwertsteuern) sind immer von den Gewinnern selbst zu tragen.

7. Soweit gesetzlich zulässig, schliesst Baselland Tourismus jegliche Haftung und Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit von ihr durchgeführten Wettbewerben und der Organisation sowie der Einlösung der Gewinne aus. Baselland Tourismus haftet insbesondere nicht für technische Ausfälle der jeweiligen Gewinnspielseiten, einschliesslich der Netzwerk-Server oder Hardwarefehler, Viren, Bugs, Fehler in der Programmierung oder andere Fehler in der Übertragung ausserhalb seiner Kontrolle.

8. Facebook hat mit diesen Wettbewerben wirtschaftlich und rechtlich nichts zu tun, auch wenn ein Wettbewerb über unsere Facebook-Seite beworben und kommuniziert werden kann und gewisse Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Hauptgewinn auf Facebook stattfinden können. Veranstalter der Wettbewerbe ist jeweils ausschliesslich Baselland Tourismus. Alle Anfragen bzgl. des Wettbewerbs sind an Baselland Tourismus zu richten (info@baselland-tourismus.ch). Mit der Teilnahme an einem unserer Wettbewerbe und der damit verbundenen Annahme dieser Teilnahmebedingungen stellen die Teilnehmer Facebook von jeglicher Haftung und Verantwortlichkeit in Zusammenhang mit dem Wettbewerb frei.

9. Beim Ausfüllen des Anmeldeformulars für die Teilnahme an der jeweiligen Verlosung werden die Teilnehmer aufgefordert, gewisse Personendaten in die Schweiz zu übermitteln (Anrede, Vorname, Nachname, Wohnsitzland, E-Mail-Adresse). Diese Personendaten werden in der Schweiz gespeichert und zum Zweck der Teilnahme am jeweiligen Wettbewerb sowie der Durchführung des jeweiligen Wettbewerbs verwendet. Baselland Tourismus behält sich vor, Teilnehmer im Zusammenhang mit dem jeweiligen Wettbewerb zu kontaktieren. Die Personendaten der Teilnehmer werden nur an Dritte weitergegeben, wenn dies zwecks Abwicklung des Wettbewerbs und der Durchführung des Gewinns notwendig ist. Baselland Tourismus wird sicherstellen, dass die Dritten die Personendaten nur so bearbeiten, wie dies auch Baselland Tourismus erlaubt wäre. Bei Fragen zur Bearbeitung von Personendaten können sich die Teilnehmenden an Baselland Tourismus wenden (info@baselland-tourismus.ch).

10. Vorausgesetzt, dass die Teilnehmenden bei der Anmeldung zum Gewinnspiel hierzu separat zustimmen, ist Baselland Tourismus berechtigt, die E-Mail-Adresse für den Versand von elektronischen Newslettern zu nutzen. Der Newsletter kann jederzeit abbestellt werden, entweder durch Mitteilung an info@baselland-tourismus.ch oder mittels Abmeldelink im jeweiligen Newsletter-E-Mail.

11. Die vorliegenden Teilnahmebedingungen können von jedermann per Post sowie in Papierform bezogen werden durch entsprechende Nachfrage per Mail an info@baselland-tourismus.ch

12. Auf die Wettbewerbe ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem konkreten Wettbewerb oder diesen Teilnahmebedingungen sind ausschliesslich die Gerichte im Kanton Basel-Landschaft zuständig. Unabhängig davon bleiben die zwingend anwendbaren Schutzvorschriften eines in Deutschland ansässigen Verbrauchers unberührt. Entsprechendes gilt für in anderen EU-Staaten ansässige Verbraucher in Bezug auf in einem solchen Staat zwingend anwendbare Schutzvorschriften.

13. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.

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