Informationen für Unterkunftsbetriebe
Informationen für Unterkunftsbetriebe Gasttaxe Baselland

Gasttaxe Baselland

Informationen für Unterkunftsbetriebe

Im Kanton Baselland sind alle Unterkünfte - namentlich Hotels und Gasthöfe, Bed & Breakfasts, Bauernhofe mit Übernachtungsangebot, Gruppenunterkünfte und Campingplätze - gesetzlich verpflichtet, die Gasttaxe von CHF 3.50 pro Person/Nacht einzuziehen. Grundlage bildet das Gasttaxengesetz sowie die Verordnung dazu.

Der Reinertrag der Taxe wird zweckgebunden für Leistungen eingesetzt, die im Interesse der Gäste liegen.

Die Erhebung der Gasttaxe und die damit finanzierten Leistungen dienen folgenden Zielen:

  • der Schaffung von Anreizen für den Aufenthalt von Gästen,
  • die Aufwertung von Anziehungspunkten und Angeboten,
  • der Förderung von Veranstaltungen,
  • der Erteilung von Informationen an Gäste im Kantonsgebiet.

Anmeldung Gasttaxe Baselland

Anmeldung Gasttaxe Baselland


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FAQ TourX und Gasttaxengesetz Baselland

FAQ Tour X und Gasttaxengesetz Baselland


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Taxrefund Formular Rückerstattung Gasttaxe

Taxrefund Formular Rckerstattung Gasttaxe


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Information Gasttaxengesetz an Airbnb-Partner

Information an Airbnb Partner Gasttaxengesetz Baselland


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Anleitung Portal TourX Baselland Tourismus

Manual Online Portal Tour X Baselland Stand 28 07 2021


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