Gasttaxe Baselland
Informationen für Unterkunftsbetriebe
Im Kanton Baselland sind alle Unterkünfte - namentlich Hotels und Gasthöfe, Bed & Breakfasts, Bauernhofe mit Übernachtungsangebot, Gruppenunterkünfte und Campingplätze - gesetzlich verpflichtet, die Gasttaxe von CHF 3.50 pro Person/Nacht einzuziehen. Grundlage bildet das Gasttaxengesetz sowie die Verordnung dazu.
Der Reinertrag der Taxe wird zweckgebunden für Leistungen eingesetzt, die im Interesse der Gäste liegen.
Die Erhebung der Gasttaxe und die damit finanzierten Leistungen dienen folgenden Zielen:
- der Schaffung von Anreizen für den Aufenthalt von Gästen,
- die Aufwertung von Anziehungspunkten und Angeboten,
- der Förderung von Veranstaltungen,
- der Erteilung von Informationen an Gäste im Kantonsgebiet.
Anmeldung Gasttaxe & Gästepass+
Alle ausserkantonalen Gäste sind gasttaxenpflichtig und erhalten einen Gästepass+ für die Dauer ihres Aufenthalts. Als Anbieter einer Unterkunft braucht es eine Registrierung bei Baselland Tourismus.
So funktioniert die Registrierung:
- Um den Gästepass zu erstellen und eine eventuelle Gasttaxenabrechnung vorzunehmen (falls die Unterkunft nicht über Airbnb vermietet wird), melde dich bitte bei uns an.
- Für die Anmeldung als Unterkunft füllst du das untenstehende Formular aus.
- Nach deiner Anmeldung werden wir dich für das weitere Vorgehen kontaktieren.