Partyraum mieten in Pratteln
Auf Anfrage vermieten wir nach den Sommerferien 2025 den Partyraum im Lilienhof in Pratteln.
1457 wurde der Lilienhof als «freier Frohnhof zu Pratteln» erstmals erwähnt und ist in den Grundmauern rund 400 Jahre alt.. Seine geschichtliche Bausubstanz darf durch die Nutzung in keiner Weise beeinträchtigt werden.
Der Partyraum ist für etwa max. 20 Personen ausgerichtet.
- Die Mietkosten verstehen sich pro Anlass.
- Ein Anlass dauert max. bis 21 Uhr
- Bei Absage des Anlasses bis 10 Tage vor der Durchführung ist eine Annullierungsgebühr von Fr. 50.– zu bezahlen. Bei späterer Absage ist die ganze Benutzungsgebühr fällig, exkl. Reinigungsgebühr.
- In Kombination mit einer gebuchten Geburtstagsparty (wochentags nur) wird 50% Rabatt auf die Raummiete gewährt, so kann eine Party etwas verlängert werden und allenfalls auch Freunde zum Fest zu stossen.
- Bitte beachten Sie, der Partyraum verfügt über keine Küche und man darf darin auch nicht kochen: Kerzen & kleine Feuerwerkskörper sind nicht erlaubt (ausser normale Kuchenkerzen).
- Stromanschluss ist gewährt.
- Platzangebot: Max. 20 Personen
- Toilette: Die Toilette ist eine Trocken-Trenntoilette und muss entsprechend Anweisung /Beschrieb (vorhanden) verwendet werden. Die Entsorgung geschieht nur über uns. Die Oberfläche der Toilette & ringsherum muss allerdings in reinlichem Zustand übergeben werden.
- Der Gesamtbetrag (mind. CHF 200.--) muss mindestens 14 Tage im Voraus bezahlt werden. Bei kurzfristigen Buchungen und Zusagen innert 48 Stunden nach der Zusage. Rückerstattungen der Reinigungspauschale werden nach der Abgabe in bar ausbezahlt.
- Externes Catering / Esswaren: Catering ist erlaubt, sofern keine Kochmöglichkeiten oder Rechauds / Gas /Feuer / Elektro verwendet werden. Kühlmöglichkeiten sind nicht vorhanden. Induktionswärmeplatten sind gestattet.
- Hausordnung • Das Rauchen und jegliche Verwendung von offenem Feuer (inkl. Kerzen, Rechauds mit offener Flamme etc.) sind in den Räumlichkeiten strikte untersagt. • Die genutzten Räume müssen in aufgeräumten Zustand wieder abgegeben werden, ansonsten werden CHF 50.– bis 80.– für die Reinigung erhoben. Die Endreinigung kostet CHF 30.--. • Regale und Trennwände dürfen nicht entfernt oder verschoben werden. Die Schaltanlagen dürfen nicht benutzt werden und auch an die Leitungen dürfen keine Dekorationen oder anderweitige Einrichtungen vorgenommen werden.
- Das Anbringen von Dekorationen an Wänden, Pfeilern und Decken ist nur nach Absprache gestattet.
- Wir stellen das Mobiliar. Externes Mobiliar bitte nur nach Absprache.
- Abfälle (ausser von den sanitären Einrichtungen, nur BOXIO) und Leergut sind durch den Mieter zu entsorgen (Abfallkorb in den sanitären Räumen und im Partyraum).
- Schäden an Gebäude, Infrastruktur und Inventar werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Festgestellte Schäden sind durch den Mieter der verantwortlichen Person zu melden.
- Es stehen zwei Parkplätze zur Verfügung.
*Jegliche Fahrhabe im Veloraum oder Garten und anderweitige Garteninstrumente, wie auch das Brennholz, sind nicht für die Benutzung durch die Mieterschaft gedacht. Liegestühle oder Tische hingegen schon.
Haftung
Wir lehnen bei Unfällen im Partyraum, wie auch in der Gartenanlage (Trampolin) und Beschädigungen jede Haftung ab. Für Schäden an Gebäude und Mobiliar haftet der Veranstalter bzw. Mieter. Der Abschluss einer Haftpflicht- und Veranstaltungsversicherung wird empfohlen.